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50 Beiträge
31.03.2026

Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer

Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat entschieden, dass Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, nicht der Einkommensteuer unterliegen. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. Der BFH hat damit seine frühere Rechtsprechung zur fehlenden Einkommensteuerbarkeit solcher Abfindungen in Form von Einmalzahlungen und wiederkehrenden Leistungen bestätigt.

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30.03.2026

DStV für pauschale Erstattungen beim Laden von E-Dienstwagen

Anfang 2026 entfielen die Pauschalen für selbst getragene Stromkosten des Arbeitnehmers beim Laden betrieblicher Fahrzeuge. Stattdessen sind Strommenge und -preis nachzuweisen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) kritisiert den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und fordert eine Vereinfachung.

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