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  • Bartonitz & Bartonitz


    Steuerberater - Rechtsanwälte

     

    Nürnberg - Zwickau - Oelsnitz

     

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    kompetent in Steuern und Recht...

    ... das ist unsere Kanzlei nun seit mehr als 40 Jahren, in zweiter Generation.

    Unser Tätigkeitsbereich umfaßt die Bereiche der klassischen Steuer- und Rechtsberatung, für Unternehmer und Privatpersonen.

    Aufgrund der langjährigen Erfahrung können wir auf einen gewachsenen Mandantenstamm in fast allen wirtschaftlichen Bereichen zählen.

    Neben modernsten Techniken im Bereich des Wissens- und Dokumentenmanagements, sowie dem Einsatz flexibler EDV-Lösungen können wir einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Prozess abbilden.

    Jedoch steht das persönliche Beratungsgespräch für uns stets im Vordergrund.

    Als Steuerberater sind wir Ihre Strategen und Wegbegleiter. Mit dem richtigen Beratungsansatz lässt sich jedes Problem lösen.

    Wir freuen uns auf Ihre Aufgaben!

    bb.digital

    Digitalisierung aus einer Hand!

    Wir haben mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich der Digitalisierung und bieten Ihnen Unterstützung bei der Prozessoptimierung.

    Für uns ist die Digitalisierung mehr als nur das Scannen von Belegen.

    Sie bietet vielmehr ein schnelles Reaktionsvermögen und eine 24 / 7 Verfügung von Auswertungen durch die digitale Kommunikation.

    Weiterhin sehen wir sie als Basis für viele steuerliche Erleichterungen.

    Trotz aller Liebe zur Digitalisierung steht der persönliche Aspekt für uns stets im Vordergrund!

    Schritt 1

    Analyse ihrer Geschäftsprozesse und Ziele

    Schritt 2

    Verknüpfung der Softwaresysteme

    Schritt 3

    Datenaufbereitung

    Schritt 4

    Definition der Auswertungspakete

    Schritt 5

    Beratung auf Basis der Auseertungen zu laufenden Geschäftsvorfällen

    Schritt 6

    Optimierung der steuerlichen Situation

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    EuG wird Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in sechs besonderen Sachgebieten übertragen

    Dem Gericht der Europäischen Union wird die Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in sechs besonderen Sachgebieten übertragen.

    Die Umsetzung dieser teilweisen Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen vom Gerichtshof auf das Gericht schließt sich an an die Reform des Gerichtssystems der Europäischen Union und wird Vorabentscheidungsfragen betreffen, die ab dem 1. Oktober 2024 vorgelegt werden.

    Diese Reform zielt darauf ab, die Arbeitsbelastung des Gerichtshofs im Bereich der Vorabentscheidungen zu verringern und es ihm zu ermöglichen, seine Aufgabe, die Wahrung des Rechts bei der Anwendung und Auslegung der Verträge zu gewährleisten, weiterhin innerhalb angemessener Fristen zu erfüllen.

    Die Reform umfasst im Wesentlichen drei Teile:

    Der erste Teil der Reform betrifft die Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen vom Gerichtshof auf das Gericht, das mit zwei Richtern pro Mitgliedstaat besetzt ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit betrifft die Übertragung nur sechs klar abgegrenzte Sachgebiete, die sich hinreichend von anderen Sachgebieten trennen lassen und zu denen es bereits eine umfangreiche Rechtsprechung des Gerichtshofs gibt. Dem Gericht wird so die Zuständigkeit für die Entscheidung über Vorabentscheidungsersuchen übertragen, die ausschließlich in eines oder mehrere der folgenden sechs besonderen Sachgebiete fallen:

    • gemeinsames Mehrwertsteuersystem;

    • Verbrauchsteuern;

    • Zollkodex;

    • zolltarifliche Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur;

    • Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Flug- und Fahrgäste im Fall der Nichtbeförderung, bei Verspätung oder bei Annullierung von Transportleistungen;

    • System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten.

    Der zweite Teil der Reform umfasst zwei Entwicklungen, die in der Verordnung zur Änderung der Satzung vorgesehen sind und die für alle Vorabentscheidungsersuchen gelten werden, unabhängig vom jeweiligen Sachgebiet und unabhängig von der Frage ihrer etwaigen Weiterleitung an das Gericht.

    Der dritte Teil der Reform bezweckt, die Effizienz des Verfahrens der Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts angesichts der hohen Zahl der beim Gerichtshof eingelegten Rechtsmittel zu wahren. Damit sich der Gerichtshof auf die Rechtsmittel konzentrieren kann, die bedeutsame Rechtsfragen aufwerfen, wird der Mechanismus der vorherigen Zulassung von Rechtsmitteln auf weitere vom Gericht erlassene Entscheidungen ausgeweitet.

    Die Ausweitung des Mechanismus der vorherigen Zulassung von Rechtsmitteln wird ab dem 1. September 2024 gelten.

    EuGH, Pressemitteilung vom 12.08.2024