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  • Bartonitz & Bartonitz


    Steuerberater - Rechtsanwälte

     

    Nürnberg - Zwickau - Oelsnitz

     

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    kompetent in Steuern und Recht...

    ... das ist unsere Kanzlei nun seit mehr als 40 Jahren, in zweiter Generation.

    Unser Tätigkeitsbereich umfaßt die Bereiche der klassischen Steuer- und Rechtsberatung, für Unternehmer und Privatpersonen.

    Aufgrund der langjährigen Erfahrung können wir auf einen gewachsenen Mandantenstamm in fast allen wirtschaftlichen Bereichen zählen.

    Neben modernsten Techniken im Bereich des Wissens- und Dokumentenmanagements, sowie dem Einsatz flexibler EDV-Lösungen können wir einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Prozess abbilden.

    Jedoch steht das persönliche Beratungsgespräch für uns stets im Vordergrund.

    Als Steuerberater sind wir Ihre Strategen und Wegbegleiter. Mit dem richtigen Beratungsansatz lässt sich jedes Problem lösen.

    Wir freuen uns auf Ihre Aufgaben!

    bb.digital

    Digitalisierung aus einer Hand!

    Wir haben mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich der Digitalisierung und bieten Ihnen Unterstützung bei der Prozessoptimierung.

    Für uns ist die Digitalisierung mehr als nur das Scannen von Belegen.

    Sie bietet vielmehr ein schnelles Reaktionsvermögen und eine 24 / 7 Verfügung von Auswertungen durch die digitale Kommunikation.

    Weiterhin sehen wir sie als Basis für viele steuerliche Erleichterungen.

    Trotz aller Liebe zur Digitalisierung steht der persönliche Aspekt für uns stets im Vordergrund!

    Schritt 1

    Analyse ihrer Geschäftsprozesse und Ziele

    Schritt 2

    Verknüpfung der Softwaresysteme

    Schritt 3

    Datenaufbereitung

    Schritt 4

    Definition der Auswertungspakete

    Schritt 5

    Beratung auf Basis der Auseertungen zu laufenden Geschäftsvorfällen

    Schritt 6

    Optimierung der steuerlichen Situation

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    Thüringer Finanzministerium: Die digitale Kommunikation mit dem Finanzamt kommt einen weiteren Schritt voran

    Erstmals können jetzt auch geänderte Einkommensteuerbescheide über ELSTER elektronisch wirksam bekanntgegeben werden. Darauf weist das Thüringer Finanzministerium hin.

    Wer seine Einkommensteuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreicht, kann sich auch seinen steuerlichen Erstbescheid elektronisch bekanntgeben lassen.

    Diese Form der digitalen Übermittlung gibt es bereits seit dem Jahr 2019. Für Änderungsbescheide war eine digitale Bekanntgabe aber bisher nicht möglich, sie wurden bis jetzt weiter per Post zugestellt.

    „Das ändert sich nun. Eine wirksame elektronische Bekanntgabe ist jetzt auch für Änderungsbescheide möglich. Wird der ursprüngliche Einkommensteuerbescheid mit einem Einspruch angefochten, ein Antrag auf Änderung gestellt oder von Amts wegen geändert, dann kann der geänderte Bescheid ab sofort auch elektronisch im persönlichen ELSTER-Benutzerkonto abgerufen werden“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert.

    Voraussetzung ist, dass vorab eine elektronische Einwilligungserklärung oder eine Bekanntgabevollmacht samt Einwilligung zur elektronischen Bescheidbekanntgabe an das Finanzamt übermittelt wird.

    Wird die Einwilligung wirksam erklärt, können die digitalen Einkommensteuerbescheide zum Datenabruf bereitgestellt werden. Bei der Einwilligung ist die E-Mail-Adresse der abrufberechtigten Person anzugeben, an die die Benachrichtigungs-E-Mail über die erfolgte Bereitstellung des Einkommensteuerbescheids übersandt werden soll. „Die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheides ist dann rechtsverbindlich und ersetzt den Papierbescheid“, so Taubert.

    Bei Ehegemeinschaften oder Lebenspartnerschaften müssen beide der elektronischen Bekanntgabe zustimmen. Dafür wird ein Brief mit einem Einwilligungscode für den zweiten Partner oder die Partnerin erstellt. Erst bei Weitergabe des Codes, an den Partner oder die Partnerin, welcher oder welche die elektronische Bekanntgabe beantragt hat, werden die Einwilligungsdaten auch verarbeitet.

    Der Kontakt mit dem Finanzamt soll für Bürgerinnen und Bürger so einfach, sicher und angenehm wie möglich gestaltet werden. ELSTER bietet hierfür zukünftig immer mehr Möglichkeiten.

    Im Laufe des Jahres 2023 ist geplant, dass weitere Steuerbescheide und Schreiben der Finanzämter digital bereitgestellt werden können.

    Auch Angehörige der steuerberatenden Berufe und Lohnsteuerhilfevereine können diese digitale Kommunikation nutzen.

    Thüringer Finanzministerium, Mitteilung vom 13.03.2023