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Thüringen: Gesetzesänderung macht Weg frei für Grundsteuer-Entlastung
Der Thüringer Landtag hat am 30.
Oktober 2025 das von den Regierungsfraktionen CDU, BSW und SPD eingebrachte
»Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)«
beschlossen.
Mit dem Gesetz wird die
Steuermesszahl für alle Wohngrundstücke von 0,31 Promille auf 0,23 Promille
reduziert und die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke von 0,34 Promille auf
0,59 Promille erhöht. Das bedeutet für alle Bürgerinnen und Bürger, dass grundsteuerlich
ab 1.1.2027 das Wohnen für Eigentümer und Mieter direkt und dauerhaft entlastet
wird. Mit dem Gesetz wird nach Angaben von Finanzministerin Katja Wolf die
durch das Bundesmodell in 2025 entstandene Mehrbelastung von Bürgern in Höhe
von rund 52 Millionen Euro zurückgeschraubt. Mit diesem Gesetz wird ein
zentrales und wichtiges Anliegen der Landesregierung umgesetzt.
»Ich freue mich, dass wir in enger
Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden diese Lösung im Sinne der
Eigentümer von Wohngrundstücken gefunden haben. Diese versetzt die Städte und
Gemeinden in die Lage, ihre Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und ist eine
Frage der Gerechtigkeit«, so Finanzministerin Katja Wolf. Ihr Dank geht auch an
den Landtag, der dem Gesetz seine mehrheitliche Zustimmung erteilte.
Aufgrund der angepassten
Steuermesszahlen werden die Finanzämter voraussichtlich Mitte 2026 ca. 615.000
geänderte Grundsteuermessbescheide für Wohngrundstücke sowie ca. 135.000 für
Nichtwohngrundstücke versenden.
Wichtig dabei für die Bürgerinnen
und Bürger: Es bedarf keiner Aktivität durch die Grundstückseigentümer. Die
neuen, zum 1. Januar 2027 geltenden Messbeträge werden die Thüringer
Finanzämter von Amtswegen festsetzen. Anträge oder Formulare müssen nicht ausgefüllt
werden.
Für die Gemeinden und Städte
bedeutet dies, dass sie im 2. Halbjahr 2026 entsprechend den geänderten
Grundsteuermessbeträgen ihre lokalen Hebesätze überprüfen und neu festsetzen
müssen.
Das vor der Grundsteuerreform
gegebene politische Versprechen der Bundesregierung zur Aufkommensneutralität
von 2019 gilt dabei als Aufforderung an die Gemeinden und Städte weiterhin. Das
Steueraufkommen soll in 2027 neutral bleiben und keine Mehreinnahmen von den
Gemeinden und Städten durch die Anpassung der Reform erzielt werden.
Thüringer Finanzministerium,
Medieninformation vom 6.11.2025